Allgemeine Lizenzbedingungen Plotterdateien
der
MiToSa-Kreativ
Inh. Sandra Mischel
Waldbrink 20
49328 Melle
– nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt –
über
die Nutzung, Verwertung, Herstellung und den Verkauf von Produkten unter Verwendung von digitalen Plotterdateien
(nachfolgend „Plotterdateien“ genannt)
durch
gewerblich tätige Abnehmer
(nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt)
Präambel
(1) Der Lizenzgeber erstellt und vertreibt digitale Plotterdateien für den Einsatz in Hobby- und Schneideplottern. Die Plotterdateien werden in Form von urheberrechtlich geschützten digitalen Dateien angeboten.
(2) Der Lizenznehmer ist gewerblich tätig und nutzt die Plotterdateien zur Herstellung und zum Verkauf eigener Produkte, indem die enthaltenen Motive auf unterschiedliche Materialien wie beispielsweise Textilien, Taschen oder andere geeignete Trägermaterialien übertragen werden.
(3) Diese Lizenzbedingungen gelten ausschließlich für den Erwerb und die Nutzung der Gewerbelizenz Plotterdateien. Für die private Nutzung sowie die gewerbliche Nutzung in geringer Stückzahl gelten gesonderte Lizenzregelungen.
(4) Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Lizenzbedingungen. Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung.
(5) Nutzungsrechte, die in diesen Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich geregelt sind, gelten als nicht eingeräumt.
§1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einräumung von Nutzungsrechten an digitalen Plotterdateien.
(2) Die Nutzungsrechte beziehen sich ausschließlich auf die Plotterdatei oder Plotterdatei-Serie, für die eine Gewerbelizenz Plotterdateien erworben wurde.
(3) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, beim Kauf anzugeben, für welche Plotterdatei oder Serie die Lizenz gelten soll.
§2 Lizenznehmer
(1) Als Lizenznehmer gilt jede gewerblich tätige natürliche oder juristische Person, die eine Gewerbelizenz Plotterdateien erwirbt.
(2) Die Nutzung der Plotterdateien ist durch den Lizenznehmer sowie dessen Mitarbeiter zulässig, sofern diese im Auftrag des Lizenznehmers handeln.
(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nicht gestattet.
(4) Der Lizenznehmer handelt im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung.
§3 Einräumung der Nutzungsrechte
(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich beschränktes Nutzungsrecht ein.
(2) Der Lizenznehmer ist berechtigt, selbst gefertigte Endprodukte unter Verwendung der erworbenen Plotterdatei herzustellen und zu verkaufen.
(3) Die Nutzung ist unabhängig von der Unternehmensform zulässig.
(4) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für physische Endprodukte.
§4 Umfang der Nutzung
(1) Mit Erwerb der Gewerbelizenz Plotterdateien erhält der Lizenznehmer:
- das mengenmäßig unlimitierte Recht zur gewerblichen Nutzung*
- das Recht zur Herstellung selbst gefertigter Endprodukte
- das Recht zum Verkauf dieser Endprodukte
(2) Die Nutzung ist ausschließlich für Produkte erlaubt, die vom Lizenznehmer selbst hergestellt werden.
(3) Die Plotterdatei darf in ihrem wesentlichen Charakter nicht verändert werden. Anpassungen wie Größenänderungen, Farbänderungen oder Ergänzungen (z. B. Texte) sind zulässig, sofern der ursprüngliche Charakter erhalten bleibt.
*gilt ausschließlich für selbst gefertigte Endprodukte; industrielle Massenproduktion sowie die Nutzung durch externe Produktionsdienstleister sind ausgeschlossen
§5 Nicht erlaubte Nutzungen
(1) Nicht gestattet ist insbesondere:
- Weitergabe, Verschenken oder Verkauf der Plotterdatei
- digitale Vervielfältigung oder Weitergabe (Copy-Paste)
- Erstellung eigener Dateien zum Weiterverkauf
- Bearbeitung der Datei zum Zweck der Weitergabe
- Nutzung im Rahmen von Print-on-Demand-Diensten
- Nutzung durch externe Produktionsfirmen
§6 Lizenzzeitraum
(1) Die Gewerbelizenz Plotterdateien wird für einen Zeitraum von 12 Monaten eingeräumt.
(2) Der Lizenzzeitraum beginnt am Tag des Kaufs der Lizenz.
(3) Nach Ablauf endet das Nutzungsrecht automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(4) Eine weitere Nutzung ist nur durch erneuten Erwerb einer Lizenz möglich.
§7 Lizenznummer und Kennzeichnungspflicht
(1) Jede Gewerbelizenz Plotterdateien ist eindeutig zuordenbar.
(2) Die Lizenznummer setzt sich zusammen aus:
- dem Namen der Plotterdatei
- und der zugehörigen Rechnungsnummer
(3) Diese Kombination dient als Nachweis der gültigen Lizenz.
(4) Beim Verkauf der hergestellten Produkte sind anzugeben:
- MiToSa Kreativ als Designquelle
- die entsprechende Lizenznummer
§8 Pflichten des Lizenznehmers
(1) Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm hergestellten Produkte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
(2) Die Auswahl der Materialien sowie die Umsetzung erfolgen eigenverantwortlich.
(3) Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die konkrete Verwendung der Plotterdateien.
(4) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber unverzüglich zu informieren, sofern Dritte Ansprüche geltend machen.
§9 Haftung
(1) Der Lizenzgeber haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§10 Widerruf der Nutzungsrechte
(1) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte aus wichtigem Grund zu widerrufen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer gegen diese Lizenzbedingungen verstößt.
(3) Im Falle eines Widerrufs ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung der Plotterdateien unverzüglich einzustellen und vorhandene Dateien sowie Kopien zu löschen.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
